Für
den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der
Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.
Für
jeden Tag der Schließung wird 1/20 des monatlichen Elternbeitrages
zurückerstattet. Die Regelung gilt für Kinder in Einrichtungen in
freier Trägerschaft gleichermaßen, wie für kommunale Kitas und Horte
sowie die Kindertagespflege.
Für Kinder, die in kommunalen
Kindertageseinrichtungen oder von Kindertagespflegepersonen betreut
werden, wird die Rückerstattung automatisch erfolgen. Eines separaten
Antrages bedarf es insofern nicht.
Laut Elternbeitragssatzung
sollen die Beiträge spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat,
in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte, zurückerstattet
werden. Das Amt für Kindertageseinrichtungen arbeitet mit Hochdruck
bereits jetzt schon an der Umsetzung.