Erstattung von Elternbeiträgen

  • Informieren Sie sich bitte über die Erstattung der Elternbeiträge unter: ttps://www.dresden.de/de/leben/kinder/kindertagesbetreuung.php
  • Stand 31.03.2020 laut Dresden Homepage:
    • Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.
    • Für jeden Tag der Schließung wird 1/20 des monatlichen Elternbeitrages zurückerstattet. Die Regelung gilt für Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft gleichermaßen, wie für kommunale Kitas und Horte sowie die Kindertagespflege.
    • Für Kinder, die in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder von Kindertagespflegepersonen betreut werden, wird die Rückerstattung automatisch erfolgen. Eines separaten Antrages bedarf es insofern nicht.
    • Laut Elternbeitragssatzung sollen die Beiträge spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte, zurückerstattet werden. Das Amt für Kindertageseinrichtungen arbeitet mit Hochdruck bereits jetzt schon an der Umsetzung.